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Ziele + Forderungen

Dafür setzen wir uns ein

Sichere Lagerung von radioaktiven Abfällen statt billiger Abriss für Atomkonzerne! Wir setzten uns gegen das Recyceln, Verbrennen und Verscharren von gering radioaktiven Abfällen aus dem AKW-Abriss ein. Hier vor Ort an der Deponie Balzersen in Harrislee, aber auch im Bündnis mit anderen Standort-Initiativen in Schleswig-Holstein und deutschlandweit.

Zum Schutz von Mensch und Umwelt solten radioaktive Abfälle grundsätzlich abgeschirmt und rückholbar gelagert werden. Wir halten es für unverantwortlich, gering radioaktive Abfälle aus dem AKW-Abriss über die konventionelle Abfallwirtschaft zu entsorgen. Die Deponierung auf Abfalldeponien der Klasse I und II, die Verbrennung und die Wiederverwertung von radioaktiven Abfällen lehnen wir entschieden ab und fordern Alternativen für eine sichere und verantwortbare Lagerung.

Reinigungsversuch radioaktiv verseuchter Metallteile beim AKW-Rückbau durch Kugelstrahlen

Unsere Forderungen an die beteiligten Akteure
 

Umweltminister Tobias Goldschmidt

Ministerium Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein

  • Ergebnisoffener Dialog mit Betroffenen zur Herstellung einvernehmlicher Lagerungsoptionen

  • Einbringung von Gesetzesinitiativen über den Bundesrat zur Verbesserung des Strahlenschutzes im Zuge des AKW-Rückbaus

  • Schaffung der Kategorie „gering radioaktive Abfälle“ im Atomrecht

  • unabhängige Neubewertung der § 31-42 der Strahlenschutzverordnung und des sogenannten "10-Mikro-Sievert-Konzepts" unter Einbeziehung kritischer Stimmen (z.B. IPPNW, BUND) mit dem Ziel der Abschaffung der "Freigaberegelung"

  • unabhängige, ergebnisoffene Prüfung verschiedener alternativer Lagerungsoptionen im oder außerhalb des Atomrechts, dazu zählt z.B. die Lagerung im entkernten AKW-Gebäude, die Schaffung von Lagerbunkern auf dem AKW-Gelände, deponieähnliche Lagerungsmöglichkeiten am AKW-Standort oder - bei Ausschluss der vorgenannten Alternativen - die Errichtung eines oberflächennahen Mono-Lagers an einem qualifizierten Standort

  • Verzicht auf Zwangszuweisung von radioaktiven Abfällen auf konventionelle Deponien

Bürgermeister, Gemeinde- und Kreisvertreter

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  • Schutz der Gesundheit und Vertretung der Interessen der hiesigen Bevölkerung

  • Verhinderung der Einlagerung von radioaktiven Abfällen innerhalb des Gemeinde- und Kreisgebietes auf Klasse I-II Deponien

  • Prüfung und Anwendung von Rechtsmitteln gegen Zwangszuweisungen

  • Erfassung eines aktuellen, radiologischen IST-Zustandes ("Nullwert-Messung") auf der Deponie Balzersen sowie der relevanten Expositionspfade durch ein unabhängiges Institut

  • Einführung eines regionalen Krebsregisters

  • Standortübergreifendes Verständnis der Problematik und klare Abgrenzung zu einer "Not in my backyard"-Haltung

  • Transparenz in der Vorgehensweise, Veröffentlichung aller relevanten Daten, offener Dialog mit Bürger*innen

 

 

Deponiebetreiber

  • Verweigerung der freiwilligen Annahme von radioaktiven Abfällen

  • Anwendung von Rechtsmitteln gegen Zwangszuweisungen

  • Änderung der Deponieordnung hinsichtlich des Ausschlusses radioaktiv kontaminierter Abfälle aus dem AKW-Rückbau

  • Ausschluss von Entsorgungsverträgen mit Landkreisen und Städten, in denen sogenannte kerntechnische Anlagen rückgebaut werden 

  • Transparenz in der Vorgehensweise, Bürgerbeteiligungsmöglichkeiten über einen Deponiebeirat, offener Dialog

Atomschuttdeponie in Harrislee?

Beim Abriss der AKW in Schleswig­-Holstein entstehen insgesamt mehr als eine Million Tonnen Müll (AKW Brunsbüttel z.B. geschätzt 300.000 t). Diese Abfälle sind zum Teil radioaktiv belastet: kontaminiert oder aktiviert. Nach deutschem Atomrecht und der darin enthaltenen Strahlenschutzverordnung werden radioaktive Abfälle, die unterhalb der Becquerel-Grenzwerte der Kategorien schwach-­, mittel­- und hochradioaktiv liegen, nicht gesondert endgelagert, sondern nach einer sogenannten "Freimessung" über die ganz normale Abfallwirtschaft entsorgt - anstelle des Atomrechts tritt dann das Kreislaufwirtschaftsrecht. Das heißt, die Abfälle werden recycelt, verbrannt oder deponiert. 

Das zuständige Landesministerium, damals noch unter Robert Habeck, hatte zuerst 7 Deponien in Schleswig­-Holstein benannt, die den gesetzlichen Anforderungen zur Deponierung entsprechen. Denn insbesondere für Abfälle, die oberhalb der Grenzwerte für eine uneingeschränkte Freigabe liegen - die sogenannte "spezifische Freigabe" - muss vor der Entlassung aus dem Atomrecht der Entsorgungsweg geregelt sein. Eine dieser Deponien ist die Deponie Balzersen im Mühlenweg/Ellunder Weg in Harrislee. Die AKW-Abfälle werden, so sieht es die aktuelle Gesetzeslage vor, trotz erhöhter Radioaktivität wie konventioneller Abfall behandelt. Rechtlich handelt es sich nicht um Atommüll - physikalisch schon.

Es betrifft: Dich!

Kann ich mich vor der Strahlenbelastung schützen, wenn ich mich nach der Einlagerung nicht in unmittelbarer Nähe der Deponie aufhalte? Nein! Nicht allein die Aufnahme ionisierender Strahlung über die Haut stellt einen Risikofaktor dar. Es besteht das Risiko, dass radioaktive Staubpartikel über die Luft verteilt werden. Bei in dieser Region vorherrschenden Westwinden sind häufig die Gemeinde Harrislee und das Stadtgebiet Flensburg betroffen. Atmen wir diese radioaktiven Stäube ein oder nehmen sie mit der Nahrung auf (beispielsweise über den Salat aus dem Garten), können sie vom Körper nicht mehr abgebaut werden und gesundheitliche Schäden anrichten. Aufgrund der ungleichmäßigen Verteilung kann auch eine punktuelle Strahlenmessung in den betroffenen Regionen keinen Aufschluss darüber geben, wie hoch das Risiko einer individuellen Aufnahme durch Mund und Nase ist. Auch eine Kontamination des Wassers ist nicht auszuschließen. Wusstest Du, dass das Sickerwasser der Deponie Balzersen mit Tankwagen zum Klärwerk Kielseng in Flensburg gefahren wird? Dort gelangt es in die Förde.

"Freigemessen" bedeutet nicht frei von Radioaktivität!

Jegliche Form radioaktiver Strahlung geht einher mit einem erhöhten Risiko für Mensch und Umwelt. Dieses Risiko ist bei einer Lagerung am AKW-Standort (z.B. durch Erhalt der bestehenden Gebäudestrukturen) stillgelegter Atomanlagen bzw. einer sicheren Mono-Deponierung ohne Staubbildung und Grundwassergefährdung begrenzbarer.

Eine absichtliche - weil eigentlich vermeidbare - zusätzliche Dosisbelastung ist ein Maß für die in Kauf genommene statistische Anzahl von strahlungsbedingten Krankheits- und Todesfällen. Die Festlegung solcher Grenzwerte ist eine Abwägung von wirtschaftlichen gegenüber gesundheitlichen Kriterien. Sie widersprechen dem gültigen Vorsorgegebot (§ 8 Strahlenschutzgesetz) sowie medizinischen Studien zur Auswirkung von Niedrigstrahlung.

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